Kategorien

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB) gelten für alle Verträge mit der     JGW GmbH, Kölblgasse 34 Top 18, 1030 Wien. Mit der Nutzung der Homepage www.juniorgolfworld.eu beziehungsweise vor einer Buchung/Konsumation der von der JGW GmbH angebotenen Dienstleistungen wurden diese AGB ausdrücklich angenommen und zu Vertragsbestandteilen erklärt.

Maßgebend ist die jeweils bei Abschluss des Vertrages gültige Fassung der AGB.

Personenbezogene Ausdrücke umfassen sämtliche Geschlechter (m/w/d) gleichermaßen.

 

2. Zur Homepage www.juniorgolfworld.eu und Vertragsabschluss

Die JGW GmbH bietet unter www.juniorgolfworld.eu Dienstleistungen im Golfsektor an. Der Vertragspartner der JGW GmbH wird im Folgenden Kunde genannt.

Die auf dieser Homepage zur Verfügung gestellten Inhalte und Dienstleistungen richten sich an voll geschäftsfähige Personen. Nicht geschäftsfähige oder beschränkt geschäftsfähige Personen bedürfen der Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter. Kunde, d.h. Vertragspartner, ist in diesen Fällen daher der Obsorgeberechtigte der teilnehmenden mj. Person. Wenn jedoch eine Dienstleistung durch eine nicht voll geschäftsfähige Person gebucht und zur Gänze bezahlt wurde, gilt die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters jedenfalls als erteilt und ist der Vertrag auch mit einer nicht oder beschränkt geschäftsfähigen Person wirksam zustande gekommen.

Die JGW GmbH übernimmt bei Besuch der zur Verfügung gestellten Online-Inhalte und Buchungsplattformen keine Verantwortung für Schäden, die aufgrund von Computerviren und anderer Schadsoftware entstehen. Bei Nutzung dieser Homepage erklärt sich der Kunde auch mit der Datenschutzerklärung ausdrücklich einverstanden. Bei Buchung für eine von ihm vertretene Person stimmt der Kunde als Vertreter den AGB und der Datenschutzerklärung auch für diese vertretene Person zu.

Die JGW GmbH betreibt auch korrespondierende Fanseiten auf Facebook. Auf diesen werden ebenfalls die angebotenen Dienstleistungen beschrieben. Ein Vertrag kann jedoch nur über die Homepage www.juniorgolfworld.eu und ausdrücklich nach Rückbestätigung durch die JGW GmbH abgeschlossen werden. Sämtliche Angebote des Kunden stellen daher lediglich Offerten dar und binden die JGW GmbH erst nach deren ausdrücklicher Vertragsannahme.


3. Weitergabe von Lichtbildern an die JGW GmbH

Die JGW GmbH ist berechtigt, Teilnehmer an diversen Programmen der Junior Golf World mit deren Zustimmung honorierend sowie zu Werbezwecken auf deren Homepage sowie auf Facebook zu benennen und vom Kunden zur Verfügung gestellte Lichtbilder zu veröffentlichen. Bei einer Zurverfügungstellung solcher Lichtbilder garantiert der Kunde, dass er die erforderlichen Rechte an den Bildern innehat und diese Rechte zur Veröffentlichung an die JGW GmbH auch weitergeben darf. Im Fall einer Inanspruchnahme durch Dritte, die Rechte an diesen Bildern behaupten, hat der Kunde die JGW GmbH schad- und klaglos zu halten.


4. Training – Kurse, Camps, Einzelstunden:
Gruppeneinteilung, Haftung, Verfall bezahlter Stunden

Gruppeneinteilung:

Die JGW GmbH teilt das Kinder- und Jugendtraining in Trainingsgruppen nach dem biologischen Alter ein. Es bleibt dabei den Mitarbeitern und Trainern der JGW GmbH überlassen, in welche Gruppe die jeweiligen Teilnehmer eingegliedert werden und besteht kein Rechtsanspruch auf eine bestimmte Gruppeneinteilung innerhalb des gebuchten Pakets.

Haftung:

Die Kunden garantieren bei Buchung der Dienstleistungen, dass eine entsprechende Haftpflichtversicherung für den Zeitraum der gebuchten Dienstleistung besteht und die mj. Teilnehmer ausreichend entwickelt sind, um die Gefährlichkeit des Golfsports sowie die Auswirkungen ihrer eigenen körperlichen Kräfte verstehen zu können. Für Unfälle haftet die JGW GmbH lediglich im Rahmen der ihr für diesen Zeitraum übertragenen Aufsichtspflicht, sie darf sich jedoch darauf verlassen, dass die Teilnehmer altersentsprechend diszipliniert sind und den Anweisungen der Mitarbeiter der JGW GmbH altersgemäß Folge leisten können.

Kommen die Mitarbeiter der JGW GmbH zu der Beurteilung, dass ein Teilnehmer körperlich oder geistig nicht in der Lage ist, das Training ohne Gefahr für sich, andere Personen oder Gegenstände zu absolvieren, sind jene berechtigt, den Teilnehmer auszuschließen. Diesfalls ist vom Kunden eine rasche Abholung oder anderweitige Betreuung zu organisieren und wird das bereits bezahlte Entgelt von der JGW GmbH nicht rückerstattet.

Buchung, Bezahlung und Verfall bezahlter Stunden:

Die Kurse werden jeweils im Voraus für den gebuchten Zeitraum, das heißt nach Monaten oder Saisonen (Sommer/ Winter) gebucht und bezahlt. Bei Nichtkonsumation der bezahlten und gebuchten Stunden in diesem Zeitraum erfolgt keine Rückerstattung. Auch besteht kein Rechtsanspruch auf eine Nachholung von Kursen bzw. von einzelnen Trainingseinheiten, sofern diese aufgrund eines Umstandes in der Sphäre des Kunden (bzw. des Teilnehmers) ausgefallen sind.

Für den Fall der Vorlage einer ärztlichen Bestätigung aufgrund einer länger andauernden Erkrankung oder einer Verletzung, die die Ausübung des Golfsports beziehungsweise die Teilnahme an den Kursen unmöglich macht, kann eine Konsumation der bereits bezahlten Einheiten in der nächstfolgenden Zeitperiode einvernehmlich vereinbart werden. Der Kunde und der Teilnehmer haben darauf jedoch keinen Rechtsanspruch. Die JGW GmbH kann die Nachholung verpasster Stunden - insb. abhängig vom Platzangebot in anderen Kursen - auch verweigern.

Kindercamps: Stornierung und Krankheit des Teilnehmers:

Bei gebuchten Kindercamps (d.i. eine mehrtätige, abgegrenzte Veranstaltung, grundsätzlich in den Schulferien und nichtdas saisonale, regelmäßige Training) kann bei Erkrankung oder Verletzung des Teilnehmers nach Vorlage einer ärztlichen Bestätigung das Camp an einem anderen Standort im laufenden Kalenderjahr konsumiert werden. Eine Vertragsrückabwicklung ist nicht möglich. Sofern keine Teilnahme an einem anderen Camp in diesem Kalenderjahr aus welchem Grund immer möglich ist, erfolgt keine Refundierung der bezahlten Kosten. Für den Fall, dass das Camp an einem anderen Standort nachgeholt wird und an diesem billiger als das ursprünglich gebuchte und bezahlte Camp angeboten wird, erfolgt keine (teilweise) Refundierung.

Eine Stornierung des Kindercamps bis zu drei Wochen vor Kursbeginn ist grundlos möglich und erfolgt diesfalls die Rückerstattung der bereits bezahlten Kursgebühr zur Gänze. Sofern jedoch durch die Absage des Teilnehmers die erforderliche Mindestteilnehmerzahl unterschritten wird, erfolgt keine Rückerstattung.

5. Das mitwachsende Golfset

Die JGW GmbH stellt Golfsets des Unternehmens US Kids Golf beziehungsweise der Marke Cobra als Mietartikel zur Verfügung. Es gelten die allgemeinen Mietbedingungen der JGW GmbH. Eine Buchung ist ausschließlich über die Homepage www.juniorgolfworld.eu entgeltlich abzuschließen. Die JGW GmbH vergibt die passenden Schläger zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Die Zurverfügungstellung eines Leihsets kann bis zu vier Wochen dauern und der Kunde hat keinen Rechtsanspruch auf eine raschere Bereitstellung des Golfsets. Sämtliche anfallenden Versandkosten trägt der Kunde.

Der Vertrag wird ab dem Kaufdatum gültig. Der Kunde hat bei Abschluss des Mietvertrages eine Kaution in Höhe von € 50,00 für die Ultralight Series, € 100,00 für die Euro Tour Series und € 100,00 bzw. 150,00 € für die Cobra zu leisten. Die Kaution ist nach Ende des Mietverhältnisses bei ordnungsgemäßer Rückstellung und Begleichung aller offenen Mietentgelte oder sonstiger Ansprüche von der JGW GmbH an den Kunden binnen 14 Tagen auf ein von diesem bekanntzugebendes Konto zu refundieren. Die Vertragsdauer eines mitwachsenden Golfsets beträgt 1 Jahr. Die Kündigung eines Vertrags muss spätestens 1 Monat vor Vertragsende eingereicht werden, ansonsten wird der Vertrag automatisch verlängert. Für die Rechtzeitigkeit ist das Einlangen der Kündigung bei der JGW GmbH maßgeblich. Bei Verletzung oder Krankheit des Nutzers des Golfsets, die die Ausübung des Golfsports dauerhaft (mindestens 3 Monate) verhindert (Nachweispflicht des Kunden), wird dem Kunden ein Kündigungsrecht zum jeweiligen Monatsletzten eingeräumt.

Der Kunde trägt die volle Verantwortung für das Mietobjekt. Der Kunde darf die gemieteten Gegenstände nur in verkehrsüblicher Weise unter Beachtung der sportlichen Gepflogenheiten benutzen. Er darf sie zu keinem anderen als dem bestimmungsgemäßen Gebrauch benutzen. Bei Beendigung des Mietvertrages hat die unaufgeforderte Rückgabe des Mietgegenstandes spätestens bis eine Woche nach Ablauf des Mietverhältnisses zu erfolgen.

Alle Verleihgegenstände sind gegen Bruch und normalen Verschleiß versichert. Bei Diebstahl oder grob fahrlässiger Beschädigung ist ein Selbstbehalt

iHv € 44 je Putter/Eisen, € 59 je Hybrid/Holz und € 59 für das Bag der Ultra Light Series,

iHv € 54 je Putter/Eisen, € 69 je Hybrid/Holz und € 99 für den Driver und € 79 für das Bag der Euro Tour Series und

iHv € 69 je Putter/Eisen, € 89 je Hybrid/Holz und € 109 für den Driver und € 89 für das Bag der Cobra- Serie zu bezahlen.

Der Kunde ist nicht berechtigt, die Mietgegenstände Dritten zu überlassen.

Während des laufenden Vertrages hält die JGW GmbH einen allfälligen Wechsel des Schlägersets in Folge einer Änderung der körperlichen Konstitution nicht in Evidenz. Die JGW GmbH haftet nicht für die Passgenauigkeit der Schläger nach dem Abschluss des Mietvertrages.

Ein Austausch des Golfsets auf eine andere Größe innerhalb des gebuchten Pakets (d.h. bei Ausstattungs- und Preisgleichheit) ist möglich, jedoch kann es auch hier zu einer Bereitstellungsdauer von bis zu vier Wochen kommen. Bei einem solchen Austausch bleibt der ursprünglich abgeschlossene Vertrag weiterhin aufrecht.

Bei einem Austausch des Golfsets auf ein anderes Paket (Ausstattungs- oder Preisunterschied) wird der bisherige Mietvertrag einvernehmlich aufgelöst. Der Kunde ist verpflichtet, das Leihset unverzüglich auf eigene Kosten zu retournieren. Es wird zeitgleich ein neuer Mietvertrag laut der zum Zeitpunkt dieses Vertragsabschlusses aktuellen Preisliste abgeschlossen. Vertragsdauer und Kündigungsmöglichkeiten richten sich sodann nach diesem neu abgeschlossenen Vertrag.

6. Golfparty

Während einer Golfparty wird die gebuchte Anzahl der mj. Teilnehmer durch Mitarbeiter der JGW GmbH beziehungsweise durch von dieser bevollmächtigte Personen betreut und beaufsichtigt. Der Kunde garantiert, dass die Minderjährigen sowohl in ihren körperlichen als auch geistigen Fähigkeiten jeweils ihrem tatsächlichen Alter entsprechen. Weiters garantiert der Kunde, dass für die Teilnehmer entsprechende Haftpflichtversicherungen abgeschlossen wurden und ist die JGW GmbH – außer für den Fall der schuldhaften Missachtung der übertragenen Aufsichtspflicht – schad- und klaglos zu halten.

7. Kursanmeldung

Eine Anmeldung zu Kursen und Veranstaltungen ist ausschließlich über die Homepage www.juniorgolfworld.eu möglich. Sofern eine Anlage der zu buchenden Dienstleistung online nicht durchgeführt werden kann, kann eine Anfrage an dieJGW GmbH übermittelt werden. Bei Annahme durch die JGW GmbH legt diese einen Kurs beziehungsweise die zu buchende Dienstleistung online an und kommt der Vertrag sodann durch Rückbestätigung des Kunden und Bezahlung der Kursgebühr zustande.

8. Videoanalyse

Die JGW GmbH bietet einen „Online-Fernkurs“ durch Analyse selbst eingeschickter beziehungsweise in dem entsprechenden Portal hochgeladener Videos an. Es wird dafür ein Mitgliedsbereich, welcher über ein Passwort virtuell betreten werden kann, angelegt. Der Kunde speichert ein Video in seinem Portal, welches vorbehaltlich des entsprechenden Aufnahmewinkels und der sonstigen technischen Voraussetzungen vom Team der JGW GmbH analysiert wird. Bei entsprechender Aufnahme des Videos wird innerhalb von drei Werktagen eine fachgerechte schriftliche Antwort in Form von Tipps, Verbesserungsmöglichkeiten und Trainingsaufgaben per Mail oder über die Nachrichtenfunktion des angelegten Portals übermittelt. Nach der vom Trainer der JGW GmbH empfohlenen individuellen Trainingszeit kann sodann im Rahmen dieser gebuchten Dienstleistung ein weiteres Video hochgeladen werden, um den Fortschritt zu beurteilen. Eine einmalige Stellungnahme zu diesem zweiten Video ist im Preis inbegriffen. Sofern jedoch weitere Korrekturen erforderlich sind oder Trainingstipps angefordert werden, muss eine neuerliche Videoanalyse (wiederum bestehend aus Feedback zu je einem Erst- und einem Kontrollvideo im obigen Sinn) gebucht und bezahlt werden.

9. Bezahlung und Zahlungsverzug

Die JGW GmbH ist berechtigt, Informationen über die Bonität von Kunden einzuholen. Die Dienstleistungen der JGW GmbH werden ausschließlich nach Vorauskasse durchgeführt. Für den Fall, dass die Bezahlung nach dem Vertragsabschluss nicht fristgerecht erfolgt, hat der Kunde die Mahnspesen des von der JGW GmbH beauftragten Rechtsanwalts laut RATG sowie gesetzliche Zinsen von 4 % p.a. ab Fälligkeit zu bezahlen.

Fälligkeitszeitpunkt ist der Tag der Rückbestätigung der Buchung durch die JGW GmbH, d.i. der Vertragsabschluss. Beim „mitwachsenden Golfset“ laut Punkt 5. dieser AGB ist die Zahlung jeweils im Vorhinein zu leisten.

10. Sonstiges

Die Unwirksamkeit von einzelnen Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Klauseln oder des jeweiligen Dienstleistungsvertrages.

Wien, Jänner 2024                                                                                                           JGW GmbH

TPI Junior Coach Level 3

Das Titleist Performance Institute (TPI) hat sich in den vergangenen Jahren zur Nummer 1 in den Bereichen Golffitness und Junior Golf entwickelt und wir freuen uns über unsere Zertifizierung als TPI Junior Level 2 & 3.

US Kids Golf Performance Center zertifiziert

In Zusammenarbeit mit US Kids Golf wird der Junior Golf Shop, rund um Martin Rentenberger, dank jahrelanger Erfahrung, das bestmögliche aus deinem Golfschlag hervorbringen.

US Kids Golf Top 50 Master Junior Teacher

Martin Rentenberger wurde als erster Europäer im Jänner 2020 in Orlando zum U.S. Kids Golf TOP 50 Master Teachers 2019 gewählt